Du willst

  • motiviertere
  • gesündere
  • leistungsfähigere
  • ausgeglichenere Mitarbeiter

die neben den allgemeinen Vergütungen noch ein “Zuckerl” von dir dazu erhalten? Dann bietet dir der §3 Nr. 34 EStG. die Möglichkeit einen steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschuss von bis zu 600 € im Jahr zu zahlen.

So gestaltest du nicht nur die Arbeitsbedingungen für deine Mitarbeiter besser, du schaffst eine hohe Attraktivität des Arbeitsplatzes und zeigst, dass dir deine Mitarbeiter wichtig sind.

Unsere Spezialistin Conny hilft dir gerne mit allen Fragen weiter, meld dich bei uns!

Hier ein paar interessante Links, wenn du dich vorab schon genauer informieren willst:

Bundesgesundheitsministerium (Gesetzesgrundlage)

Umsetzungshilfe (für den Steuerberater/Lohnbuchhaltung)

75%

Zufriedenere Mitarbeiter

69%

Nachhaltig hohes Gesundheits- und Leistungsniveau

57%

Stärkung der persönlichen Gesundheitskompetenz

53,2%

Besseres Arbeitgeberimage