1. Vertragspartner

1.1. Durch Ausfüllen eines der Anmeldungsformulare von Motion Matters – Schule für Sportmotorik und Athletik oder Turnhalle17  kommt zwischen der Person, die das jeweilige Anmeldungsformular ausfüllt (Vertragsnehmer), und dem jeweiligen auf dem Anmeldungsformular genannten Vertragspartner (entweder Motion Matters oder Turnhalle17) ein Vertrag über die Abhaltung der jeweils im Anmeldungsformular aufgelisteten Kurse und Trainingseinheiten zustande. Laufzeitverträge verlängern sich automatisch um die vereinbarte Laufzeit.

1.2. Für Kinder und Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Teilnahme nur mit Einwilligung des Erziehungsberechtigten möglich.

2. Leistungen

2.1. Die Kurse und Trainingseinheiten finden grundsätzlich wetterunabhängig statt.

2.2. Motion Matters und Turnhalle17 kann aus dringenden Gründen (wetterbedingt oder organisatorisch/betrieblich) Trainingsstunden verschieben oder absagen. Die Teilnehmer werden von diesem Umstand rechtzeitig telefonisch oder schriftlich informiert. Die Teilnehmer haben keinen Anspruch auf Ersatz der entfallenen Stunde.

2.3. Ist ein Vertragsnehmer oder Teilnehmer im Urlaub, so kann er bei Vorlage einer Buchungsbescheinigung für den maximalen Zeitraum von 14 Tagen pro Jahr seinen Vertrag ruhen lassen. Dem Vertragsnehmer oder Teilnehmer steht es zur Auswahl ob er für den Zeitraum einen monetären Ausgleich oder sogenannte “Freetickets”, also zusätzliche Trainingseinheiten zur freien Verfügung erhält. Blockkarten und Zeitkarten sind von dieser Regelung ausgeschlossen und gelten ausschließlich für den vereinbarten Zeitraum. Auch Kursteilnahmen von geschlossenen Kursen (krankenkassenzertifizierte Kurse) sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Die Erbringung des Nachweises über den Urlaub muss spätestens zum Urlaubsantritt vorliegen, später eingereichte Nachweise können nicht berücksichtigt werden.

2.4. Im Falle einer Krankheit muss ein ärztliches Artest vorgelegt werden. Dann hat der Vertragsnehmer oder Teilnehmer Anspruch auf Ersatz der entfallenen Stunde. Dem Vertragsnehmer oder Teilnehmer steht es zur Auswahl ob er für den Zeitraum einen monetären Ausgleich oder sogenannte “Freetickets”, also zusätzliche Trainingseinheiten zur freien Verfügung erhält. Das Artest muss spätestens 14 Tage nach Ausstellung bei Motion Matters oder Turnhalle17 vorliegen. Ein Ersatz für geschlossene Kurse (krankenkassenzertifizierte Kurse) ist von dieser Regelung ausgeschlossen.

2.5. Motion Matters oder Turnhalle17 sind nicht verpflichtet vom Vertragsnehmer oder Teilnehmer versäumte Trainingstermine nachzuholen.

3. Dauer und Kündigung

3.1. Der Vertrag wird je nach Wahl des Vertragsnehmers für die Dauer eines individuell angebotenen Trainingsprogramms oder die Dauer eines gebuchten 5er,10er Blocks oder als Laufzeitvertrag mit monatlicher Laufzeit geschlossen.

3.2. Die Nutzungsdauer des 5er, 10er oder anderen Blocks erstreckt sich über den beim Kauf des Blocks angegebenen Zeitraum ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Die Blocks sind jedoch erst nach vollständiger Bezahlung nutzbar. Nicht genutzte Stunden des jeweiligen Blocks verfallen nach dieser Frist. Eine monetäre Rückerstattung dieser Stunden ist nicht möglich.

3.3. Verträge über Winter – oder Sommersaisons gelten für die jeweilige Saison bezüglich der im Anmeldungsformular angemeldeten Kurse. Es besteht kein Anspruch seitens des Teilnehmers, dass von ihm verpasste Kurse nachgeholt werden.

3.4. Der Vertragsnehmer hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss er dem jeweiligen auf dem Anmeldeformular genannten Vertragspartner (entweder Motion Matters oder Turnhalle17) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird. Bereits genutzte Stunden werden verrechnet.

3.5. Der Vertragsnehmer kann das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn aufgrund eines ärztlichen Attests eine Sportuntauglichkeit nachgewiesen wird. Der bezahlte Beitrag wird aliquot rückerstattet.

3.6. Das Vertragsverhältnis kann von Motion Matters oder Turnhalle17 mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, wenn
a) der vereinbarte Beitrag seitens des Vertragsnehmers nicht fristgerecht beglichen wird.
b) die Zusammenarbeit aus triftigen Gründen (Einschätzung durch den Trainer) unzumutbar ist. Insbesondere besteht solch ein Grund, wenn der Vertragsnehmer den Ablauf eines Kurses oder einer Trainingseinheit derart stört oder behindert, dass eine sinnvolle Leitung des Kurses oder der Trainingseinheit nicht mehr gewährleistet werden kann.

4. Trainingsbeitrag

4.1. Die Zahlung des Trainingsbeitrags erfolgt durch Vorauskasse (Überweisung auf das Bankkonto) oder Einbuchung über das Eversports Portal und wird auf Verlangen des Vertragsnehmers über Zusendung einer Rechnung per Post oder E-Mail eingefordert. Als Verwendungszweck wird der Name und der Beginn des Angebots angegeben (z.B.: Athletiktraining 30.03.2015).

4.2. Der Kursbeitrag ist bis spätestens 7 Tage vor Kursbeginn zu begleichen. Liegen weniger als 7 Tage zwischen Vertragsschluss und Kurs- oder Trainingsbeginn ist der Kursbeitrag unverzüglich nach Vertragsschluss zu begleichen.

4.3. Eine Teilnahmeberechtigung besteht erst nach erfolgtem Zahlungseingang.

4.4. Bei der Teilnahme an Präventionskursen muss sich der Vertragsnehmer eigenständig über die Rückerstattung der Kursgebühr bei seiner Krankenkasse informieren. Motion Matters und Turnhalle17 übernimmt keine Garantie dafür, dass die Kursgebühr durch die Krankenkasse erstattet wird. Der Vertragsnehmer ist sich bewusst, dass er einen Vertrag mit Motion Matters bzw. Turnhalle17 eingeht der unabhängig von der Rückerstattung durch die Krankenkasse ist. Motion Matters stellt mit Abschluss des Präventionskurses eine Teilnahmebestätigung und Zahlungsbescheinigung aus. Der Vertragsnehmer ist aber selbst dafür verantwortlich sich mit der entsprechenden Krankenkasse in Verbindung zu setzen und die Rückerstattung einzufordern.

5. Gesundheit

5.1. Motion Matters empfiehlt allen Personen ihre Sporttauglichkeit durch einen Arzt überprüfen zu lassen, vor allem wenn schon längere Zeit kein regelmäßiger Sport ausgeübt wurde.

5.2. Der Vertragsnehmer versichert, dass ihm keine Umstände bekannt sind, die die Ausübung von Sport ausschließen könnten (Krankheiten, Verletzung, Einnahme von Medikamenten, oä.). Des Weiteren ist er verpflichtet, Motion Matters oder dem jeweiligen Franchisenehmer bei plötzlich auftauchenden Befindlichkeitsstörungen vor, während oder nach dem Training umgehend darüber zu unterrichten. Bei minderjährigen Teilnehmern versichern die Erziehungsberechtigten die genannten Voraussetzungen.

5.3. Personen mit Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems sowie Personen mit Schäden oder Verletzungen an der Wirbelsäule oder anderen orthopädischen Erkrankungen/Verletzungen empfiehlt Motion Matters vor Beginn des Trainings eine Wiederherstellung der Sporttauglichkeit durch einen geeigneten Physiotherapeuten und eine darauf folgende ärztliche Sporteignungsuntersuchung.

5.4. Jedem Kursteilnehmer wird der Abschluss einer privaten Unfallversicherung empfohlen.

5.5. Zudem werden jedem Teilnehmer eine Zecken- (FSME) und Tetanusimpfung empfohlen.

6. Haftung

6.1. Die Teilnahme an den Trainings von Motion Matters und Turnhalle17 erfolgt hinsichtlich sporttypischer Risiken auf eigene Gefahr. Den Vertragsnehmern und Teilnehmern ist klar, dass aufgrund unvorhersehbarer oder untypischer Gefahren, auch durch ein Fehlverhalten von Dritten, Personen- oder Sachschäden eintreten können. Motion Matters, Turnhalle17 und ihre Trainer übernehmen hierfür keine Haftung.

6.2. Der Vertragsnehmer und Teilnehmer verpflichtet sich, den Weisungen des Trainers Folge zu leisten. Für Personen – oder Sachschäden, die durch ein Nichtbefolgen der Weisungen erfolgen, übernehmen weder Motion Matters, Turnhalle17, noch deren Trainer eine Haftung.

6.3. Motion Matters, Turnhalle17 und ihre Trainer haften nicht für Sach- und Personenschäden, die dem Vertragsnehmer durch dritte Personen zugefügt werden.

6.4. Motion Matters, Turnhalle17 und ihre Trainer haften nicht für den Verlust von mitgebrachten Gegenständen oder für Schäden an diesen.

6.5. Die Aufsichtspflicht bei Minderjährigen beschränkt sich auf den Zeitraum des Trainings. Die Erziehungsberechtigen erklären sich damit einverstanden, dass keine Aufsichtspflicht vor und nach dem Training übernommen wird und sie ihre Kinder pünktlich zu den Stunden bringen und danach wieder in Empfang nehmen. Auch außerhalb des Trainingsbereiches übernehmen Motion Matters, Turnhalle17 und ihre Trainer keine Haftung. Deshalb wird angeraten ihr Kind darüber zu informieren, dass es den Weisungen des Trainers Folge zu leisten hat.

7. Urheberrecht

7.1. Im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit von Motion Matters und Turnhalle17 werden Fotos auf der Internetseite www.motionmatters.de und auf Social Media Plattformen wie zum Beispiel Facebook sowie anderen Mediapartnern eingesetzt. Die Vertragsnehmer erteilen Motion Matters und Turnhalle17 ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den von Ihnen im Rahmen der Kurse oder Trainingseinheiten gemachten Fotos sowie an Fotos mit ihrer Abbildung. Das Nutzungsrecht schließt insbesondere das Recht ein, die Fotos im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu veröffentlichen.

8. Schlussbestimmungen

8.1. Trotz sorgfältigster Prüfung sämtlicher veröffentlichten Inhalte auf der Firmen-Website
(www.turnhalle17.de), auf Social Media Seiten, in E-Mails und auf Drucksorten können Fehler und Irrtümer nicht ausgeschlossen werden. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.

9. Änderungsvorbehalt

9.1. Motion Matters und Turnhalle17 behält sich ausdrücklich das Recht vor, Änderungen dieser AGB, vorzunehmen. Bei etwaiger Änderung werden die AGB unverzüglich auf Homepage www.turnhalle17.de und www.motionmatters.de ausgeschrieben.

Datenschutz

Motion Matters – Schule für Sportmotorik und Athletik (Motion Matters) und  Turnhalle17 erheben und speichern personenbezogene Daten. Diese werden zur Kundenbetreuung und zur sportlichen Leistungsbewertung der Kunden verwendet. Motion Matters, die Franchisenehmer und ihre Trainer sind nicht berechtigt, die Daten an unbefugte Dritte weiterzugeben. Die Kunden willigen ein, dass Motion Matters die Daten an seine Franchisenehmer weitergeben darf und diese ihre gespeicherten Daten an Motion Matters übergeben dürfen.

Bei Auskunftsverlangen wenden Sie sich bitte an diese Emailadresse: info@turnhalle17.de